Freie Gärten

Wer sich für einen Garten interessiert, sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein Garten nicht nur zur Erholung dient, sondern auch Pflege braucht.

Im Bundeskleingartengesetz (BkleingG) ist geregelt, dass in jeder Parzelle eine kleingärtnerische Nutzung zu erkennen sein sollte. Jeder sollte sich bewußt sein, dass der Verein bei Nicheinhaltung die Gemeinnützigkeit verlieren kann.

Die aktuelle Satzung ist für jedes Mitglied im Verein verbindlich.

Laut Bauordnung, die jedem Mitglied ausgehändigt wird, müssen bauliche Veränderungen, auch das Aufstellen von größeren Schwimmbecken oder Spielgeräten beim Vorstand beantragt werden, der dies genehmigen muss.

Für eine Übernahme eines Gartens in unserem Verein müsst ihr einen Bewerbung beim Vorstand abgeben. Bei einem positiven Bescheid erwerbt ihr zusätzlich die Mitgliedschaft in unserem Verein. Der Verein erhebt zusätzlich zur Pacht Mitgliedsbeiträge. Außerdem sind für jede Parzelle 6 Stunden Arbeitseinsatz zur Verschönerung unserer Anlage zu leisten.

Zur Zeit haben wir folgende freie Gärten:

Nr. 49

Nr. 85

Nr. 118*

Nr. 119*

Nr. 121

Nr. 191

Nr. 213

Nr. 220

         * Die Gärten 118 und 119 können auch zusammen gepachtet werden.

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